Gefährliche Schatzsuche

Veröffentlicht am 1. Oktober 2020

Alte Granate in Erde vergraben. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)

Die Wahrscheinlichkeit in Niedersachsen wie in der gesamten Bundesrepublik im Erdreich auf Munition aus den Weltkriegen zu stoßen, ist auch 75 Jahre nach Kriegsende sehr hoch. Rund 90 Prozent aller Fundmeldungen, die bei der Polizei oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) eingehen, betreffen solche Munition oder Munitionsreste. Häufig stellt sich heraus, dass der Finder mit einem Metallsuchgerät oder einer Magnetangel auf „Schatzsuche“ war.

Was viele nicht wissen: Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, wenn keine Genehmigung vorliegt. Munitionsfunde unterliegen der Meldepflicht. Auch nach über 70 Jahren besteht akute Lebensgefahr Im Erdboden oder unter Wasser verborgene Metallgegenstände bergen immer die Gefahr, sich als Munitionsreste oder Waffen zu entpuppen – auch und vor allem dort, wo keine Kampfhandlungen während der Weltkriege stattfanden.

In Bezug auf munitionsverdächtige Gegenstände, wie diese auch bei den Vorbereitungsarbeiten für Baugruben und Fundamente oftmals freigelegt werden, warnt der Kampfmittelbeseitigungsdienst dringend davor, diese anzufassen, in ihrer Lage zu verändern oder gar abzutransportieren. Verdächtige Funde sind umgehend der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst zu melden. Aus Unkenntnis wird aber oft falsch gehandelt und vermeintliche Schätze landen zu Hause in einer Vitrine, im Keller oder der Garage.

Aus den Einsatzberichten des KBD

27.04.2020 Vater und Sohn finden Phosphorbrandbombe beim Magnetangeln und nehmen sie mit nach Hause. Als sich später weißer Phosphor in der Bombe selbst entzündet, werden drei Personen verletzt 04.05.2020 Magnetangler findet Handgranate und lässt sie am Magneten am Brückengeländer hängen. 05.05.2020 Zehnjähriger Junge findet im Wald beim Sondieren eine Stabbrandbombe und nimmt sie mit nach Hause.

Die Suche mit einem Metalldetektor oder auch das Magnetangeln sind verboten, solange keine Nachforschungsgenehmigung erteilt wurde. Auch wenn nicht zielgerichtet nach Kulturgütern oder antiken Resten gesucht wird, haben sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Verwaltungsgericht in Braunschweig festgestellt, dass eine Genehmigung erforderlich ist, wenn jemand mit Hilfsmitteln sucht und es für möglich hält, dass er auf Bodenfunde archäologischer oder historischer Art stößt.

Eine Artilleriegranate aus einem Teich bei Meppen, gefunden von einem Magnetangler. (Foto: LGLN)

Stabbrandbombe, vergleichbar zum Fund des Einsatzes am 05.05.2020. (Foto: LGLN)

Es kommt nicht darauf an, ob altertümliche Schätze gefunden werden, der Versuch allein reicht aus. Je mehr Relikte vergangener Zeiten auf diese Weise verschwinden, desto schwieriger wird es für die Wissenschaft, Vergleiche anzustellen und Bilder früherer Epochen zu zeichnen. Der Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Bußgeldtatbestand, der in Niedersachsen mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro bedroht ist.

Wer Funde nicht anzeigt, muss ebenfalls mit einem weiteren Bußgeld in ähnlicher Höhe, wie bei der Suche oder dem Fischen ohne Genehmigung, rechnen. Hat ein Fund tatsächlich einen Besitzer, wird dies als Fundunterschlagung bewertet. Das ist eine Straftat. Darüber hinaus können noch weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Das Betreten befriedeten Besitztums ohne Erlaubnis des Eigentümers ist zum Beispiel ein Hausfriedensbruch.

Wer Kriegsmunition mitnimmt, muss mit Anklagen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff-, das Waffen oder das Kriegswaffenkontrollgesetz rechnen. Generell ist die gezielte Suche und Inbesitznahme von Kampfmitteln verboten. Auch in alter Kriegsmunition befinden sich nicht selten noch gefährliche Brand- oder Sprengstoffe, die eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten.

Englische Handgranate, vergleichbar zum Fund des Einsatzes am 04.05.2020. (Foto: LGLN)

Phosphorbrandbombe vom Einsatz am 27.04.2020 wird im Eimer gelöscht. (Foto: LGLN)

Für Maßnahmen gegen die illegale Suche mit Metalldetektoren oder das Magnetangeln ist die Polizei vor Ort zuständig. In der Regel arbeiten die Täter vorsichtig, unauffällig, zumeist nachts oder bei Dämmerung und in unübersichtlichem Gelände, so dass die Polizei nur selten rechtzeitig Kenntnis erlangt und zur Stelle sein kann. Sie ist daher auf die Hilfe der Denkmalschutzbehörden, den Mitarbeitern der Jagd- und Forstwirtschaft sowie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Abgesehen davon, dass Sondengänger und Magnetangler ihre Gesundheit und das Leben anderer gefährden und sich selbst einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe aussetzen, zerstören und plündern sie unsere Bodendenkmäler. Folgender Appell richtet sich deshalb an alle Bürger: Beobachten oder treffen Sie im Gelände Personen an, bei denen der Verdacht einer nicht genehmigten Nachforschung besteht, sollten Sie sich die Personen, ihr Verhalten und gegebenenfalls zugehörige Autokennzeichen merken und die Polizei informieren. Helfen Sie mit, unsere Bodendenkmäler zu schützen.