Herrenlose Konten – unbekannte Erben

Veröffentlicht am 1. Oktober 2020

Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht von bundesweit von bis zu 2 Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen sogar auf bis zu 9 Milliarden Euro. (Bild: Tomicek / LBS)

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die auf die Einrichtung eines Verzeichnisses über herrenlose Konten zugunsten unbekannter Erben abzielt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen von Verstorbenen zugunsten bisher unbekannter Erben verfolgt das Ziel, dass Erben künftig erleichtert Auskünfte über mögliche Konten und Depots von Erblassern erhalten.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf. Bei den Kreditinstituten sammelt sich Geldvermögen, dass den rechtmäßigen Erben vorenthalten bleibt. Wir brauchen eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen, wenn in angemessener Zeit kein Erbe in Anspruch genommen wurde“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers.

Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf solchen unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Daten nur schwer abschätzen. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht von bundesweit von bis zu 2 Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen sogar auf bis zu 9 Milliarden Euro.

Durch die rasant fortschreitende Digitalisierung im Bankengewerbe wird die Problematik noch verschärft. Von den 103 Mio. Girokonten wurden 2017 bereits 66,4 Mio. und damit über 64 Prozent online geführt. Hinterlässt ein Verstorbener keine weiteren Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so ist es für Erben ungemein schwer, diesen Teil des Nachlasses zu ergründen. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein steht das Bankgeheimnis entgegen.

Der neue Gesetzentwurf von Niedersachsen knüpft an das erst im Jahr 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Künftig sollen die relevanten Sterbeinformationen den anfragenden Kreditinstituten zurückgemeldet werden.

Aufgrund dieser können so gezielt eigene Erbenermittlungen zur Bereinigung der Geschäftsbeziehung durch die Kreditinstitute durchgeführt werden. Bleiben die Erbenermittlungen erfolglos, sollen die relevanten Daten an das Bundesjustizministerium übermittelt werden, das damit ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet veröffentlichen kann.

Hier könnten Erben ohne Zugangsbeschränkungen alle für die weitere Geltendmachung ihrer Vermögensansprüche relevanten Informationen finden. Beträge sollen an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden. „Das Verfahren verursacht aufgrund der vollständigen Automatisierung keinen zusätzlich relevanten Bürokratieaufwand“, betonte der niedersächsische Finanzminister.