Neubau-Förderung – ein Überblick

Veröffentlicht am 1. Juni 2023

Photovoltaik-Anlagen können künftig nicht mehr über die Effizienzhaus-Förderung unterstützt werden, sondern nur noch über die KfW. (Foto: RoyBuri / pixabay)

Die Zeichen der Zeit stehen nicht gerade auf Eigenheim, zu schwierig sind aktuell die Rahmenbedingungen. Und auch die Förderung war zuletzt alles andere als üppig. Im neuen Jahr sieht die Förderlandschaft nicht viel besser aus, zwei neue Förderprogramme sind aber angekündigt: Ein Neustart der Förderung für Neubauten ist für das Frühjahr 2023 geplant. Ab diesem Zeitpunkt sollen Neubauten dann über eine neue Richtlinie gefördert werden.

Die Zuständigkeit dafür wird dann nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) liegen, sondern beim Bundesbauministerium (BMWSB). Das Ministerium wird die Neubau-Förderung als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgliedern und in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „KfN – Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlichen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. Photovoltaik-Anlagen werden beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wurde nun komplett gestrichen. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht: Mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall auch weiterhin lohnt.

Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW – nämlich im Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 ein weiteres Mal verschärft: So können jetzt Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt u.a. den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Sie betreffen vor allem Holzheizungen, Wärmepumpen und die Effizienzhaus-Sanierung. Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Ab Juni diesen Jahres sollen vor allem Familien mit kleinerem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Egal, ob Neubau oder Immobilie im Bestand: Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick haben. Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. Teilweise ist eine Komplettfinanzierung möglich, einige Bundesländer bieten eine Schließung von Finanzierungslücken mit ergänzenden Darlehen an.