Clever geschützt vor Gewährleistungsansprüchen

Veröffentlicht am 1. Januar 2022

Auch die anspruchvollste Architektur kann bei nicht perfekter Ausführung zu schadhaften und existenziell bedrohlichen Schäden führen.

Als einer der wenigen Versicherer bietet die VHV eine Baugewährleistungs-Versicherung an, die die Bauunternehmen vor den finanziellen Folgen von möglichen Gewährleistungsverpflichtungen schützt. Dabei ist jedes Bauvorhaben grundsätzlich mit zahlreichen Risiken verbunden - und zwar vor und nach der offiziellen Bauabnahme. Allerdings enden diese Pflichten des Bauunternehmers nicht automatisch mit der Schlüsselübergabe.

Mit Abnahme der Bauleistung, inklusive der erbrachten Leistungen sämtlicher Subunternehmer, besteht für den Bauunternehmer eine Gewährleistungsverpflichtung gegenüber dem Bauherren – und das auf einen Zeitraum bis zu fünf Jahren, unter Umständen auch darüber hinaus. Die Erfahrung zeigt, dass selbst die sorgfältigste Bauabnahme und Bauüberwachung nicht alle Mängel aufdecken kann. Oft treten diese erst nach einigen Jahren auf und verpflichten den Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung oder nachträglichen Preisminderung. Die mit solchen Mängeln verbundenen Schäden sind häufig umfassend und erfordern teure und zeitaufwendige Nachbesserungsarbeiten.

Im schlimmsten Fall können Forderungen in Millionenhöhe an das ausführende Bauunternehmen gestellt werden. Schnell sind so die Liquidität und die Existenz des Unternehmens gefährdet. Als Bauspezialversicherer bietet die VHV eine Baugewährleistungs-Versicherung an, die Bauunternehmen vor den finanziel-len Belastungen von Gewährleistungsverpflichtungen schützt. Im Rahmen des Versicherungsschutzes übernimmt die VHV bis zu fünf Jahren nach der Abnahme sämtliche Kosten für die Mängelbeseitigung und ggf. die Minderungsansprüche für den erstmalig nach Schlussabnahme auftretenden Mangel. Die weiteren Vorteile für den Bauunternehmer liegen auf der Hand:

• Absicherung vor Mängelbeseitigungsansprüchen schafft zusätzliches Investitionskapital, da keine Rückstellungen für mögliche Reklamationen gebildet werden müssen
• Leistungen von Subunternehmern sind mitversichert
• Kostenübernahme für die Suche nach der Schadenursache

Mit der VHV Baugewährleistungsversicherung können Bauunternehmer bei potenziellen Kunden durch ein zusätzliches Plus an Schutz punkten, denn im Falle einer Insolvenz garantiert die VHV trotz der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens die Beseitigung aller Baumängel. Der Bauherr hat in diesen Fällen dann einen Direktanspruch gegen die VHV, welche die Mängelbeseitigungskosten erstattet. Von Nutzen für beide Parteien sind baubegleitende Kontrollen durch unabhängige Sachverständige, die die Bauqualität verbessern. Sie sorgen auch dafür, dass bereits während der Bauphase die Möglichkeit geschaffen wird, Risiken für den Bauunternehmer und den Bauherren bei dem Bauvorhaben zu minimieren. Dies ist ein immenser Vorteil bei der Auftragsvergabe, denn immer mehr Kunden wollen auf Nummer sicher gehen und in ein mangelfreies Haus einziehen!

Weitere Informationen erhalten Sie hier.